Am Unfallort
Schadenzentrum Nord Daniel Roocks
Ihre Rechtsansprüche
Bei nicht selbst verschuldeten Unfall haben Sie eine freie Wahl des Sachverständigen. Nutzen Sie diese Wahlfreiheit bevor die gegnerische Versicherung einen “eigenen Gutachter” beauftragt, denn häufig werden Schäden mit Minimal-Löhnen und nicht voll umfänglich kalkuliert und willkürlich Kürzungen vorgenommen. Bei eindeutiger Rechtslage wären sämtliche Kosten vom Unfallgegner (bzw. seiner Versicherung) zu leisten.
Dazu zählen:
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- (außergerichtliche) Anwaltskosten
- Sachverständigenkosten (Gutachten)
